Frage:
Strafzettel aus dem Ausland?
Amanecer
2010-04-08 09:24:21 UTC
Im August 2009 habe ich in Holland auf einem Jahrmarkt einen Strafzettel fürs Falschparken bekommen (50 €), jetzt, im April kommt ein Schreiben, dass ich 56 € zahlen soll... muss ich den Strafzettel noch zahlen, obwohl schon fast acht Monate vergangen sind?
Elf antworten:
?
2010-04-08 09:28:51 UTC
Ja, Du wirst nicht drum herum kommen.

Die Staaten der EU haben ein solches Abkommen vereinbart, dass Strafzettel auch ins Ausland und aus dem Ausland verfolgt werden.
rowingflo
2010-04-08 16:27:03 UTC
ja
Professoressa
2010-04-08 20:32:21 UTC
Ja, mußt Du. Die Niederländer arbeiten mit den Deutschen zusammen und die Verjährungsfrist beträgt mindestens ein Jahr.
anonymous
2010-04-12 08:23:06 UTC
Ich würde bezahlen, Du mußt sonst

davon ausgehen, dass es noch teurer wird.

Allerdings 50€ für falsch parken ist ganz schön

teuer.

Da sie Deine Adresse haben, können sie von den

deutschen Behörden Unterstützung verlangen, die auch in

den meisten Fällen gewährt wird.
Stefan R
2010-04-09 12:03:30 UTC
Die künftigen (noch nicht verabschiedeten) EU-Gesetze verlangen Rechtshilfe erst ab 75 €. Allerdings steht es jedem Staat frei, auch direkt an den Verantwortlichen heranzutreten. Dann müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

- Rechtsmittelbelehrung

- komplett in deutsch

- Grundsätze des deutschen Rechts müssen gewahrt bleiben (z.B. keine Halterhaftung)



Was Dir allerdings passieren kann, ist (je nach Verjährungsfrist) eine Ausschreibung im holländischen Fahndungsbestand. Auch bei uns werden gegen Personen, die Strafzettel nicht bezahlen, irgendwann Haftbefehle ausgestellt. Du musst also selbst wissen, ob Du in nächster Zeit nochmal nach Holland willst.
derliebe1611
2010-04-09 09:38:27 UTC
Ich weiß nicht, ab Deutschlan und Holland ein bilaterales Abkommen haben wie zum Beispiel Österreich und Deutschland.

Ich würde ersteinmal abwarten, denn das Vorhaben der EU-Staaten ist noch nicht beschlossen bzw. noch nicht in Kraft, außerdem soll es dann nur ab einem Bußgeld von 75,- Euro möglich sein dieses auch in Deutschland zu vollstrecken.

Frage noch, warst du zu dem Zeitpunkt auch wirklich in Holland, weil vor kurzem in fernsehen kam, dass es häufig zu Verwechslungen kommt, da wohl die Holländer die Kennzeichen ohne den Bindestrich, auch bei deutschen Kennzeichen eingeben.
Conseiller
2010-04-08 20:30:40 UTC
Müssen tut keiner etwas - aber man sollte eventuelle Folgen bedenken.

Beim nächsten Besuch in Holland könnte es sein, das man Dich "kassiert" -

Durch die zwischenzeitlichen geschlossenen EG-Abkommen kann das Geld auch in Deutschland

eingetrieben - sprich: zwangsvollstreckt - werden. Soweit das juristische.

Nun das Moralische: Wenn Du falsch geparkt hast, dann solltes Du auch die Folgen in Kauf nehmen.
Rive Gauche
2010-04-08 16:56:19 UTC
Tja, die EU-Staaten haben ein Abkommen ratifiziert, das die Eintreibung der Strafzettel durch die jeweiligen Behörden des Halterlandes (auch Österreich hat es unterschrieben) genehmigt.

Warum? Zum Einen weil man das Geld braucht, zum Anderen aber auch, weil sich mehrere "Attorneys at Law"" in Großbritannien darauf spezialisiert hatten, die Rechtsansprüche einzelner Verkehrsbehörden aufzukaufen.

Diese traten wie Inkassobüros auf, drohten mit hohen Strafen und stellten Wuchergebühren in Rechnung.

Wer so blöd war zu zahlen hatte Pech.

Deswegen gibt es inzwischen die Regelung: Auch "Knöllchen" können zwischen den Unterzeichnerstaaten im "Ausland" von den Behörden eingefordert werden.

Eine Rechnung aus dem "Ausland" sollte man ignorieren!
Akki
2010-04-08 16:40:01 UTC
Ich hab noch nie einen Strafzettel aus dem Ausland bezahlt, und es ist noch nie was passiert.

Es soll da tatsächlich ein Abkommen zwischen ein par EU-Ländern geben, aber die Umsetzung soll so teuer sein das es sich bei falsch Parken oder so einfach nicht lohnt. In Dänemark versuchen sie dich direkt zu erwischen und nehmen dir das Auto weg wenn du nicht in bar bezahlst.
NeppThun
2010-04-08 16:27:36 UTC
nein
anonymous
2010-04-08 16:29:49 UTC
Ob es verjährt ist, musst du im holländischen Gesetz nachschauen.

Generell ist es nicht so einfach "überland" einen Strafzettel einzufordern.

Ist es eine Anzeige oder eine Anonymverfügung?

Anonymverfügungen werden meist fallengelassen da der Aufwand sie einzutreiben,

höher wäre als das, was du bezahlen musst.



@ober mir, falsch, oder von mir aus in der Theorie.

Deutsche Fahrzeuge fahren hier durch Österreich wie sie wollen da die Strafzetteln dort keine Gültigkeit haben, und meist gar nicht erst verschickt werden. Ich selbst hab einen 3 Jahre alten aus Frankreich als Erinnerung, es gibt nichts zu bezahlen.



Man muss nur aufpassen wenn er z.B. 1 Jahr aussteht und du fährst mit dem Auto hinein und bei denen verjährt z.B. (fiktiv) nach 1 Jahr und 1 Monat, dann kannst du mit einer Strafe rechnen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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