Polizei
Der Begriff stammt aus dem 14. Jahrhundert und ist entlehnt aus dem mittellateinischen policia,
dieses aus dem spätlateinischen politia, aus griechisch politeia, zu griechisch polites m. 'Bürger,
Staatsbürger'eigentlich 'Stadtbürger', zu griechisch polis 'Stadt, Staat'. Die heutige Bedeutung
existiert seit dem 18. Jh., metonymisch übertragen von 'Staatsverwaltung' auf 'ausführendes Organ
der Staatsverwaltung', besonders unter dem Einfluß von Komposita wie Polizei-Ordnung,
eigentlich 'staatliche Ordnung', dann 'durch die Polizei gewährleistete Ordnung'.
Täterbezeichnung: Polizist; Adjektiv: polizeilich. Die Polizei ist neben der Strafgesetzgebung,
dem Strafvollzug sowie den Nachrichtendiensten, insbesondere dem Verfassungsschutz, eine
staatliche Institution der inneren Sicherheit mit den originären Zuständigkeiten der
Strafverfolgung gemäß § 163 I StPO und der Gefahrenabwehr, geregelt in den Gefahrenabwehrbzw.
Sicherheits- und Ordnungsgesetzen der Bundesländer. Zweck: Schutz der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung. Gliederung der Vollzugspolizei in Schutz- Bereitschafts- und
Kriminalpolizei (Neben Schiffahrt- und Wasserschutzpolizei).6