Frage:
Liegt ein Haftbefehl vor? - Wo bekomme ich Info?
2006-08-09 14:22:20 UTC
Möchte in diesem Forum eine Frage loswerden: Wie und wo kann ich herausfinden, ob gegen mich ein Haftbefehl in Deutschland vorliegt. Kunde von uns traut sich nicht mehrr aus der Türkei auszureisen, hat Angst wegen Unterhaltsforderungen. Diese Frage habe ich bereits dem dt. Konsulat gestellt - no answer ... klar, deutsche Bürokratie ist im Ausland auch nicht anders. Bitte vergesst Antworten wie "soll er doch einreisen und ausprobieren", der Mann hat wirklich ein Problem und bevor ich über Stunden recherschiere, vielleicht weiss jemand Bescheid
In diesem Sinne - Danke
Sechszehn antworten:
2006-08-09 16:12:27 UTC
Du bekommst keine Auskunft darüber, auch kein Anwalt oder bei der Straatsanwaltschaft, das wäre ja eine Warnung !!

Es geht nur ,wenn du privat jemanden kennst aus diesen Kreisen!Es müßte auch von einem anderen EU Staat aus möglich sein, im Computer der Grenz Polizei etwas festzustellen !!
Manfred V
2006-08-11 01:00:35 UTC
beim Bundeskriminalamt nachfragen, sie sind zustaendig fuer ein polizeiliches Fuehrungszeugniss
hexen_mum2
2006-08-10 17:34:03 UTC
Schau hier mal in den link, vielleicht wirst du dort fündig. ansonsten kann ich dir keine Stelle nennen-- Datenschutz--





NS Ja, missjackie80 hat recht, normalerweise muß man für Dinge die nicht Rechtens sind gerade stehen. Wenn er Kinder zeugt, soll er auch für diese zahlen!

Ich weiß, wie es vielen Müttern geht, die mit ihrem Kind dastehen und der Vater sich aus dem Staub gemacht hat.

Nur mal schnell so ein Kind zeugen, iss nicht. Und Kinder kosten viel Geld.

Eigentlich schade, das die Männer keine Kinder bekommen können, vielleicht, würden sie dann mal ander drüber denken!!!lg.
DreggSchnegg
2006-08-10 15:14:51 UTC
Vielleicht hätte er seine Hose zulassen sollen? Er soll gefälligst geradestehen für sein Kind! Wie kommt denn so die Mama des Kindes so ohne Geld aus,weißt du das? Eher nicht! Bin selbst Mama von einem Kind wo der Vater nicht zahlt! Mir könnte der Hut hochgehen!
schmunzelmonster
2006-08-10 10:33:03 UTC
rausbekommen kannst du so etwas nicht, das merkt man nur dann, wenn sie plötzlich vor der tür stehen und dir den wisch unter die nase halten



halt die ohren steif und viel glück
kapovaz
2006-08-09 23:07:44 UTC
da kann dir nur ein rechtsanwalt helfen
Klaus G
2006-08-09 22:53:54 UTC
Im Allgemeinen wird ein Haftbefehl gegen einen Flüchtigen nicht an die grosse Glocke gehängt, also denke ich, das Recherchieren lohnt nicht.



Da Du ja so hilfsbereit gegenüber Deinen Kunden bist, denkst Du auch an die Frau, die in Deutschland sich (mit Kind?) jetzt alleine durchschlagen muss, nur weil Dein Kunde keinen Bock hat, seinen Pflichten nachzukommen?
2006-08-09 22:29:21 UTC
hi also hat der freund den keinen anwalt?

der könnte euch doch bestimmt helfen

vileicht eine ratenzahlung, vereinbahren vileicht währe es besser zurückzukommen für ihn sonst wird es nur noch schlimmer

der anwalt kann auch feststehlen ob ein haftbefehl vorliegt oder nicht er kann auch beim gericht ein antrag stehlen auf prozeskostenhilfe wenn er es nicht so viel geld hat .

ich hoffe ihr findet eine lösung

viel viel glück
Simona
2006-08-09 21:53:10 UTC
Kennst du denn niemanden aus deinem Bekanntenkreis der bei der Pol. arbeitet ???

Denn nur so bekommst Du diese Auskunft !

Denn niemand , Gesetz dem Fall es liegt einer vor , darf Dir eine Auskunft erteilen , denn sonst könnte er wie hier auch der Fall ,sein würde gewarnt werden und sich dem Zugriff entziehen.

Sorry, ist leider so.

Bevor Du jetzt aber weiter machst , möchte ich dir sagen das auch wenn Du einen Bekannten hast der im Computer auf seiner Arbeitsstelle nach schauen kann, das er sich , dann auch Strafbar macht ,weil er dir die Auskunft erteilt.

Auch Du machst dich Strafbar , weil Du Ihm Hilfst und er sich somit einer Festnahme entziehen kann.

Überlege es dir gut , wie Du dich weiter verhalten willst !!!
Sandra
2006-08-09 21:36:52 UTC
Ich denke, daß geht in Deutschland nur über einen Anwalt. Habe aber keine eigenen Erfahrungen auf diesem Gebiet.
2006-08-09 21:31:32 UTC
Ein Anruf bei der zuständigen Staatsanwaltschaft schafft da Klarheit. Dort gibt es eine Stelle, wo man die Aktenzeichen von laufenden Verfahren erfahren kann.

Wenn er noch einen festen Wohnsitz in Deutschland hat, ist die für den Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft Ansprechpartner, ansonsten die Staatsanwalt beim Wohnort des Kindes.

Sollte ein Verfahren vorliegen, soll er am besten gleich einen Rechtsanwalt beauftragen. Dieser wird Akteneinsicht bekommen und feststellen ob ein Haftbefehl zur Vollstreckung vorliegt. Wenn es sein erstes Verfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung ist, kommt er meist mit einer Geldstrafe oder Bewährung davon. Muss sich dann aber auch gleichzeitig verpflichten künftig den Unterhalt zu zahlen. Viel Erfolg.
Magenta
2006-08-09 21:29:54 UTC
ein Anwalt kann sicher neutral Akteneinsicht bekommen.
dragonheart682002
2006-08-10 12:34:30 UTC
Das funktionirt nur über eine Anfrage eines in Deutschland zugelassenen Anwalt, da Privatpersonen keine Auskünfte in laufenden oder schwebenden Verfahren erhalten.

Wird aber kniffelig, weil es die Antwort darauf, auch für den Anwalt nur bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht am Wohnsitz des klagenden Parts gibt...hoffentlich ist der bekannt...sonst wirds eine Zitterpartie.
niarooo
2006-08-09 21:36:48 UTC
Ich bin mal nach Spanien ausgewandert beruflich. Als ich dann irgendwann wieder zurückkam nach Deutschland und mich beim Einwohnermeldeamt anmelden wollte, sagte man mir, dass ein Haftbefehl gegen mich vorliegen würde. Ich wollte natürlich sofort wissen warum, weshalb, von wem.



Es wurde mir dann nur mitgeteilet, dass ich mich beim zuständigen Amtsgericht informieren müsse. Das haben ich auch getan. Und habe dort auch erfahren, dass ich einen Strafzettel von 50,- € nicht bezahlt hätte. Mit Verwaltungsaufwand usw. kam dann ein Betrag von über 200,- € dann zusammen.



Vielleicht hilft dir diese kleine Geschichte weiter. Das ganze war vor ca. 7 Jahren
dummunddreist
2006-08-09 21:30:34 UTC
Ruf mich bitte an.

Tel. 110
B. O.
2006-08-09 21:29:09 UTC
Einfach anonym bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anrufen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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