Sie muß es wirklich. Da er eigentlich nur noch mit einer
Erwachsenen Begleit Person sich draußen aufhalten darf.
Sie hatten nun die Wahl den Knilch mit auf die Wache zu nehmen
und ihn dort von den Eltern abholen zu lassen.
Dies hätte aber wohl nur geringe Wirkung.
Andererseits wenn sie ihn mit einem Streifenwagen Zuhause abliefern,
denke ich mal das dies ganz schön für eine Wirkung bei den Eltern
und na ja vielleicht auch bei dem Knilch haben könnte.
Den Nachbarn bekommen alles mit und wer wird schon gerne
von der Polizei nach Hause gebracht wo sich die Beamten dann
wo möglich noch lange vor der Haustür aufhalten, bei einem
Gespräch mit den Eltern.
Also voll Okay. Den alleine darf er ja um die Uhrzeit nicht sich mehr auf der Straße befinden. Also entweder Staat oder Erziehungsberechtige oder Aufsichtsberechtigte, müssen ihn
zu diesem Zeitpunkt unter gewahrsam nehmen oder haben.