Frage:
Was zählt eigentlich bei einer allgemeinen Personenkontrolle zu den "Unterlagen"?
2008-10-10 09:39:29 UTC
Was wird eigentlich bei einer allgemeinen Personenkontrolle zu den "Unterlagen" gezählt und was wird dort wann eingetragen?
(Also wenn der kontrollierende Beamte meine Personalien per Funk an die Zentrale durchgibt und die Antwort "Mustermann hat drei Unterlagen" bekommt.)

Werden dort eigentlich auch diejenigen Verfahren abgespeichert, bei denen einem nichts nachgewiesen werden konnte / aus Mangel an Beweisen keine Anzeige erfolgt ist oder das Verfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt worden ist?

Werden dort eigentlich auch vermutete Zugehörigkeiten zu "gefährlichen" Gruppen eingetragen?
(Also daß man vermutlich schwul / vermutlich Sympathisant verfassungsfreindilcher Organisationen / vermutlich BTM-Konsument usw. ist.)


Und wie lange werden diese Daten eigentlich gespeichert? Werden sie irgendwann einmal gelöscht? Hat man ein Recht sich die gespeicherten Daten ausdrucken zu lassen und wo kann ich das Ganze dann beantragen? Haben die einzelnen Bundesländer / Landkreise separate Datenbanken oder gibt es Bundesweit nur eine Datenbank für alle Polizeieinheiten?


Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!
Sieben antworten:
Stefan R
2008-10-14 09:20:35 UTC
Oh je, so viel Unwissenheit!



Also es gibt etliche Dateien, in denen Du gespeichert sein könntest und auf die die Polizei Zugriff hast.



1. Fahndungsdatei

Wenn nach Dir gesucht wird, kommst Du da rein, z.B. weil ein Haftbefehl vorliegt oder Du als vermisst gemeldet wurdest.



2. INPOL

Dort sind alle Ermittlungen gegen Dich gespeichert (bis zu 10 Jahre, wenn etwas dazukommt laufen die 10 Jahre immer wieder neu). Die Polizei sieht aber nur die Straftat und kann sagen, wo die dazugehörige Akte liegt. Hier gibt es auch Hinweise wie z.B. Betäubungsmittelkonsument oder bewaffnet oder ähnliches



3. Vorgangsverwaltung



Hier sind alle Vorgänge drin, bei denen Du als Person aufgetreten bist, also auch wenn Du als Zeuge einen Unfall beobachtet hast.



Daneben gibt es noch das Ausländerzentralregister, das Kraftfahrtbundesamt und andere Quellen. Die Speicherung richtet sich nach der sog. Errichtungsanordnung der Datei. Da gibt es so viele Unterschiede, dass das hier zu weit führt. Ausdrucken lassen ist nicht, Du kannst aber bei der Polizei nachfragen, was sie über Dich hat und einen Antrag auf Löschung stellen. Je nach Rechtsvorschrift bekommst Du anschließend die Mitteilung, dass entweder gelöscht wurde oder Dein Antrag abgelehnt wurde. Anschließend kannst Du vor dem Verwaltungsgericht Klage einreichen. Die Datenbanken sind entweder bundesweit (INPOL), durch die Länder mit Daten angereichert (INPOL in jedem Land) oder landesweit (Vorgangsverwaltung).



Alles klar?

Stefan
Spatz
2008-10-10 17:01:04 UTC
Die Polizei bekommt nicht alles, wenn die sagen das 3 Unterlagen gespeichert sind, dann sind das nur aktuelle und rechtskräftige Verurteilungen, und eventuell laufende Ermittlungen! Es kommt auch immer auf den Dienstgrad dessen and wer fragt, und in welchem Zusammenhang1

Die Polizei ist eine der wenigen Behörden die sich and das Datenschutzgesetz halten! rechtskräftige Urteile werden 10 Jahre gespeichert. wenn du nach 10 Jahren und einem Monat Scheiße baust, geltest du als strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten!

Liebe Grüße

Rolf
Peppy36
2008-10-18 08:21:19 UTC
du willst wissen wie das mit dem datenschutz aussieht es wird so verfahren nicht alle polizisten haben zugang zu sensieblen daten wenn du in eine kontrolle kommst z,b,drogen oder diebstahl dann fragt der dich zu kontrolirende polizist über funk nach ob was gegen dich vorliegt,und macht sich ein erstmal ein bild von dir was du überhaupt für einer bist.die anfrage geht in einen gesicherten raum der nicht von allen polizisten betreten werden darf es sei den sie haben dienst.jetzt denkt man gleich der kann alles über seinen nachbarn oder über einen freund rausfinden und damit dann info über dich einholt ohne darüber buch zu führen den jede abfrage muss mit einer chipkarte die jeder polizist mit seinen namen u.s.w einschieben muss.dies wird dann immer abgespeichert damit es nicht zu illegaler

verwendung krimineller polizisten kommen kann.auserdem überprüft ein der chef der polizei wache ob es zu abfragen kamm ohne auftrag vom polizei und zoll.den wer bei so einer abfrage nicht über die zugangsrechte verfügt verliert ganz schnell seinen sicheren job
2008-10-15 23:24:49 UTC
All so ich bin einmal bei einer schweren Straftat unter verdacht der Polizei geraten. Bei dem verhör war ich erstaunt was die Polizei alles über mich wusste. Natürlich könnte man sagen in unserem Dorf kennt man sich ja. Aber die wussten auch sachen die eigentlich in ganz Europa keiner weiß. Ich wahr 2,5Jahre im Ausland.



Ist mir zwar eigentlich ich hab nichts zu verbergen aber die sind mit Kleinigkeiten gekommen die länger als 10 Jahre her sind.

Haben mir Verhandlungen zum vorwurf gemacht bei denen meine absolut Schuldfreiheit festgestellt wurde (hab alls Türsteher gearbeitet und wurde wegen Körperverletzung angeklagt nur weil er als er mich schlagen wollte od hat das Handgelenk gebrochen hat)

Ich hab eigentlich einige Freunde die bei der Kripo sind und mein Onkel und mein Neffe sind bei der Polizei Inoffiziell wissen sie mehr alls sie zugeben dürfen.



Datenschutz ist schon lange nicht mehr gegeben und ich hab auch kein Problem damit wen die Exekutive alles weiß.

Ich habe mehr Probleme damit wie leicht Kriminelle an solche "vertraulichen" Daten kommen.



Datenschutz Gibt es nicht mehr
2008-10-12 07:57:39 UTC
Es wird alles irgendwie gespeichert. Natürlich lässt sich nicht alles sofort bei einer einfachen Kontrolle überprüfen. Wenn du Dreck am stecken hast, bekommt man das auch raus. Da müssen dann eben durch Staatsanwaltschaft oder Gericht die entsprecheneden Anträge gestellt werden, um an diese Informationen ranzukommen. Kommt doch immer auf den Sachverhalt an, in wie weit solche Informationen unbedingt benötigt werden. Das man nicht gleich an alles rankommt, hat schon was mit Datenschutz zu tun.
Berlinoffice2008
2008-10-11 12:48:16 UTC
M.W. wird alles gesepeichert. Auch Freisprüche, anderweitige kontrollen usw. Einen sogenannten "BTM-Stempel" bekommt man, wenn man irgendwie mal mit BTM zu tun hatte, bedeutet z.B. das man mal kontrolliert wurde und eine geringe Menge dabei hatte. Dann heißt es bei der Abfrage sofort "BTM-Stempel" egal wo man sich befindet (Polizeikontrolle, Zoll usw)

Auch zugehörogkeiten zu Rechtsradikalen Vereinigungen ist gespeichert usw.

Gehe davon aus, dass wirklich alles gespeichert ist. Nur Daten die du als Jugendlicher begangen hast, kann nicht jeder Polizist abrufen
sigridmartina
2008-10-10 16:48:51 UTC
Also die Sache muss man, so glaube ich, differenzierter betrachten.



Das eine ist, was die Behörden sagen was passiert und das andere ist was wirklich passiert, Ich weiss dass bei mir wegen einer Prüfung ob das Blitzfoto auch ich war vorbereitend auch andere Informationen mit auf den Weg gegeben wurden, da die grünen Jungs auf das Protokoll geschrieben haben dass gegen mich mehrere Verfahren laufen würden.



Und zu diesem Zeitpunkt hatte ich nur etwas nicht verkehrsrechliches am Hals.

Also richte Dich darauf ein dass die alle jemals über Dich gespeicherten Informationen bekommen könnten auch wenn was anderes gesagt wird.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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