Frage:
Eintrag ins Führungszeugnis beim 2. Laden-diebstahl?
2010-10-20 09:29:40 UTC
Hallo,

Ich wurde vor rund 2 Jahren , mit 14 , bei einem Ladendiebstahl erwischt.
Damals waren es Artikel im Wert von ca. 40 €.
Ich musste zur Polizei, habe meine Tat zugegeben , und die Sache war gegessen.
(Abgesehen davon , dass ich 50€ an den Laden zahlen musste).
Das Jugendamt & die Polizei versicherte mir, dass nichts davon in meinem Führungszeugnis stehen wird.
Vor 2 Tagen wurde ich jedoch zum 2. mal erwischt.
Diesmal handelte es sich jedoch "nur" um einen Wert von ca.5€,
was natürlich egal ist, Diebstahl bleibt Diebstahl,
jedoch bin ich jetzt schon 16.
Das ganze bereue ich natürlich,war einfach dumm ! -.-

Kann mir evtl. jemand sagen ob dieser Ladendiebstahl jetzt in meinem Führungszeugnis stehen wird? ...

Liebe Grüße.
Dreizehn antworten:
2010-10-20 10:23:25 UTC
Das ganze bereue ich natürlich,war einfach dumm!



Das meinst Du aber nur, weil Du erwischt wurdest.



Ich hoffe, dass es im Führungszeugnis stehen wird.





Übrigens: Wie oft hast Du geklaut uns bist NICHT erwischt worden?
?
2010-10-20 09:31:19 UTC
Ich hoffe es. Der Wert ist wurscht, Diebstahl is Diebstahl und gehört bestraft !
Wandervogel
2010-10-20 09:33:17 UTC
Warum klaust Du erst wenn Du dir danach Sorgen machst? Heißt es nicht man sollte vor dem Schaden klug sein oder sich nicht erwischen lassen
2010-10-20 09:39:11 UTC
Du wirst zwar die Konsequenzen für dein tun verantworten

müssen. Aber da der Abstand zwischen 2 Jahren steht kommt

es "nicht" in das Führungszeugnis !!!!



Deine Taten sind zu harmlos, als das sie in das Führungzeugnis

eingetragen würden. Mit harmlos möchte ich aber nicht die Tat beschönigen,

sondern nur darauf hinweisen, das man wirklich schlimmere Sachen machen

muss bis es so weit kommt.



Ich hoffe nur, das du das in Zukunft lässt, bevor du richtig in schwirigkeiten gerätst.
2010-10-20 09:35:55 UTC
ich hab zwar keine ahnung ob es im Führungszeugnis stehen wird aber ich gönne es dir einfach mal! Kleptopmanen kann keiner leiden. Geh mal zum Psychater, der kann dir sicherlich helfen deine Kleptomanie zu überwinden.
leinadbhv
2010-10-20 09:35:41 UTC
Da du beim ersten mal nicht richtig verurteilt wurdest, kann gar nichts im Führungszeugnis stehen.



Solltest du jetzt verurteilt werden, steht es auch nicht im Führungszeugnis da die Strafe dafür zu gering sein wird. Solltest du dann allerdings nochmal verurteilt werden, steht es auf jeden Fall drinne (egal wie gering die Strafe ist). Wenn dir also ein sauberes Führungszeugnis wichtig ist, solltest du ab sofort nichts mehr machen.
?
2014-09-01 13:45:15 UTC
Also ich finde sch..., dass Du das Klauen nicht lassen kannst. Wie vereinbarst Du das denn damit, dass Du Irgendwann Sozialpädagoge werden willst?



Zu den Fakten wurde schon richtig gesagt: Jugendstrafen werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen, weil man den Jugendlichen wegen einer Dummheit nicht die Zukunft verbauen will.



Wenn Du allerdings bei einer Behörde arbeiten möchtest, brauchst Du ein erweitertes Führungszeugnis für Behörden. Da würde es drinstehen.
2010-10-23 08:21:24 UTC
Wenn du Pech hast kommt dieser Diebstahl in das Führungszeugniss das war wohl sehr dumm
Beate
2010-10-23 01:37:49 UTC
Straftaten werden im Bundeszentralregister erfasst. Hier kann man verschiedene Führungszeugnisse anfordern. In den Führungszeugnissen für Arbeitgeber, Studium usw. werden Jugendstrafen nicht aufgeführt. Selbst schwere Körperverletzung usw. werden Anderen nicht bekannt gegeben. Die Polizei hat natürlich andere Einsichtmöglichkeiten und erhält Kenntnis von Deinen Straftaten.

Frage Dich doch einfach mal, warum Du einen sozialen Beruf erlernen möchtest, wenn Du Mein von Dein nicht unterscheiden kannst? Vielleicht wäre bei Dir die Schulung von sozialer Integration notwendig, bevor Du Dich sozial für andere einsetzen möchtest? Oder siehst Du Dein Verhalten als Selbstreflektion um Dich später besser in Deinem Wunschberuf einbringen zu können?
?
2010-10-21 02:36:15 UTC
na dann hast du ja eine große karriere vor dir - - man man was seit ihr nur für leuchten.

aber jeder greift mal in die kiste.



ok du brauchst dir wegen deies studiums keine sorgen machen, ins führungszeugnis kommt auch nichts - du wirst eine schriftliche verwarnung bekommen (kommt meistens vom staatsanwalt)



aber dann lass die finger davon - weil wenn es dann mal sozialstunden werden dann .....



also kopf hoch - wird schon gut gehen.



viel erfolg
RHR
2010-10-20 12:24:09 UTC
Hallo



selbst wenn Du vor Gericht bestraft würdest, würde es sich in Deinem Alter um eine Jugendstrafe handeln.



Jugendstrafen werden nicht im Führungszeugnis eingetragen, jedenfalls keine Jugendstrafen unter 2 Jahren.



Zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr werden Jugendliche nach Jugendstrafrecht verurteilt, was in den meisten Fällen, neben einer Schadenswiedergutmachung bedeutet, Sozialstunden ableisten zu müssen. Das Strafmaß hängt davon ab, wie wertvoll das geklaute Gut ist und wie oft der Betroffene bereits erwischt wurde.



Schlimmstenfalls kann es im Wiederholungsfall auf einen kurzen Jugendarrest hinauslaufen (glaube ich in Deinem Fall aber nicht).



Falls es überhaupt zu einem Prozeß kommt tippe ich auf eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflage (Spende an karitative Einrichtung oder ähnliches)



Damit wärst Du formal gar nicht bestraft.



Egal wie es ausgeht:



Du wirst definitiv KEINEN Eintrag im Führungszeugnis erhalten.



Diesmal nicht....



Gruß



Ronald



P.S.



Ich weiss, das ist aus der Mode, aber hab' mal ein bißchen Vertrauen zu diesem Staat.



Was wäre Deutschland für ein Land, wenn es jungen Menschen für einen Ladendiebstahl das ganze Leben verbauen würde?
2010-10-20 10:04:07 UTC
Eigentlich sollte ich Dir das nicht sagen, weil wer zwei mal den gleichen Fehler macht, ist ..... ! Aber wenn Du unbedingt Deine Zukunft aufs Spiel setzen willst, mach weiter so. Jugendsünden oder Jugendstrafen kommen in kein Führungszeugnis. Vor Gericht und bei der Polizei, bleibt das natürlich gespeichert und ist nur für diese zugängig. Du solltest das nächste mal zuerst denken und dann machen, nicht umgekehrt. Wenn es einen anderen Grund geben sollte, dann suche Dir Hilfe, oder wechsele Deinen Umgang. Grüsse Übrigens, auch eine Mehrjährige Jugend-Haftstrafe, steht nicht im Führungszeugnis. Jugendstrafen, erscheinen in keinem Führungszeugnis, egal ob Diebstahl, Verkehrsstrafsachen oder sonstwas. Erst Einträge im Erwachsenenstrafrecht, werden eingetragen. Das ist der UNTERSCHIED zwischen Jugend und Erwachsenen-Strafrecht. Nochmals Grüsse
Berry
2010-10-20 09:35:09 UTC
Also ich möchte meiner Vorrednerin meine Meinung geigen:

Wir leben hier nicht im Kloster und jeder normale Mensch hat schon einmal etwas geklaut, besonders

Jugendliche und Kinder machen das oft, da sie oftmals noch nicht das schlechte Gewissen plagt.



Ich denke, weil du damals ja noch 14 warst, wurde davon abgesehen, aber da du jetzt 16 bist, könnte es sein.

Das Führungszeugnis ist aber auch nicht relevant für den Arbeitgeber, wenn du nicht gerade in einem Pflegeberuf (Weil du ja da auch die Patienten bestehlen könntest) oder bei einem Sicherheitsunternehmen arbeiten möchtest.



Wurdest du denn auch angezeigt?


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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