Hallo Cristi,
lass Dich nicht verkohlen.
Die Anzeige ist immer personenbezogen. Nämlich auf die Person, die die Straftat begangen hat. Da Du anscheinend die Straftat begangen hast, und die Polizei Deine Personalien aufgenommen hat, erhälst Du auch die Anzeige.
Wenn die Personalien des Fahrzeugführers nicht bekannt gewesen wären (sie hätten Dich nicht angehalten), dann wäre eine Benachrichtigung an Deine Mutter erfolgt, und sie hätte den Fahrzeugführer zu Zeit der Straftat angeben.
Da sie Dich aber angehalten haben - Pech und nicht an den Fahrzeughalter abzuwälzen.
NACHTRAG zu Deinem Nachtrag:
Auszug aus §23 (Sonstige Pflichten des FAHRZEUGFÜHRERS) Abs. 1 Straßenverkehrsordnung:
Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.
Kompletter §23 guckst Du hier:
http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_23.php