Frage:
Welches Wort ersetzt der damaligen, bis 1945 benurtden Begriff "Verhör" und welches "Verhaftung"?
Leony
2006-07-16 10:49:54 UTC
Welches Wort ersetzt der damaligen, bis 1945 benurtden Begriff "Verhör" und welches "Verhaftung"?
Sechs antworten:
tomfighter_2000
2006-07-17 22:52:47 UTC
hase... hat schon den richtigen ansatz, jedoch gibt es sehr wohl den begriff "verhaftung" noch im dt. strafprozessrecht - neunter abschnitt, § 112 ff stpo. bei verhaftung sprciht man regelmäßig dann, wenn ein haftbefehl erlassen wird, oder bei einer "festnahme" mit haftbefehl.
hexen_mum2
2006-07-22 18:39:36 UTC
Erwartest du jetzt auf deine Frage, ernsthaft eine Antwort?



Tut mir leid, aber da streike ich !!! lg.
Antonia B
2006-07-16 18:08:08 UTC
Wieso sollten diese wunderbar bewährten Begriffe ersetzt werde. Sie gehören doch heute auch noch zum Sprachgebrauch. Allerdings wird Verhör im heutigen Amtsdeutsch als Vernehmung bezeichnet, Verhaftung nach wie vor verwendet.
hase7771969
2006-07-16 18:07:08 UTC
Vernehmung, sowohl beim Beschuldigten als auch beim Zeugen, statt Verhör; die Verhaftung ist jetzt Festnahme, bsp. in § 127 StPO, mit Ausnahme in der Zwangsvollstreckung, da gibt es weiter den "Verhaftungsauftrag" wg. Nichtabgabe der eidesstattlichen Versicherung ( früher Offenbarungseid ).
2006-07-16 17:57:33 UTC
lerne erst einmal deutsch befvor du fragen zu unserer geschichte stellst,

oder willst du provuzieren
spiel.kind
2006-07-16 17:54:59 UTC
Vielleicht Vernehmung und Festnahme?


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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