Frage:
Strafzettel bekommen,Falsche Straße eingetragen,Zahlen?
anonymous
2007-03-19 05:50:09 UTC
Habe einen Strafzettel von 35€ bekommen,da ich in einer Feuerwehreinfahrtszone+ Zustatzschild gestanden habe...soweit alles OKDK! Als ich auf den Strafzettel schaue,steht da aber eine andere Strasse (in der ich nicht gestanden habe),die weiter hinten ´liegt. An der angegebenen Str. auf dem Strafzettel,gibt es gar kein Schild mit Feuerwehr oder Parkverbot...oder so. Da wo ich stande aber schon. Meine Frage: Muss ich das nun Zahlen? Ist das ein Formfehler? Oder wie schaut das aus?
Vierzehn antworten:
Fritz
2007-03-19 06:05:27 UTC
Wird Dir ein Bescheid zugestellt,in dem Du einer Owi

bezichtigt wirst,muß der Tatbestand genau dargestellt werden.Und dazu gehören ORT,ZEITPUNKT,BESCHREIBUNG der Zuwiderhandlung.

Wenn da unrichtige Angaben bei sind,kannst Du den Sachverhalt einfach bestreiten.Notfalls gibt es einen Ortstermin,bei dem die Behördenvertreter es selbst in Augenschein nehmen könne,daß in der und der Straße gar kein solches Schild existiert.Du HAST in der auf dem Strafzettel angegebenen Straße gestanden(!)UND dort IST nun mal kein derartiges Schild.
Wühlmaus
2007-03-19 12:58:38 UTC
Leg Widerspruch ein. Wenn die Herrschaften nicht ordenlich ihre Arbeit machen, könnte das zu deinen Gunsten ausgehen.

Immer am Ball bleiben ;-))
anonymous
2007-03-19 12:56:03 UTC
Würde mal nachfragen ob es sich um einen Irrtum handelt, denn an der Stelle, die dort angegeben ist steht kein Schild.

Das dürfte dann ausgehen wie das Hornberger Schießen, denn die werden von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit wohl absehen. Wer von denen erinnert sich denn noch ganz genau daran wo und wann er welches Knöllchen geschrieben hat.

Versuch macht klu(ch)g.



Gruß

Franky
Leony
2007-03-20 00:12:31 UTC
Ich habe Strafzettel bekommen für 25 (fünf und zwanzig Euro), weil ich keine Parkuhr hatte und länger als 2 Stunden auf dem parkplATZ gebleibene bin. Dabei sollkte ich schnell zu meinen Kollegen. So schnell war es nicht, aber ich hatte pech.

Dann bin ich zur Stadt Nürnberg gefahren, habe wie blöd geschrien, so dass ich die Toten aufwecken könnte und der Beamte (mit dem flachen A...sch) hat gesagt, dass er nichts machen kann. Ich habe ihm 25 Euro geschmiessen und habe sogar die Quittung nicht genommen. 2 Tage später bekam ich Brief von der Stadt Nürnberg, wo der ganze Vorfall sich wiederholte.

Neues Fahren zur Stadt N. Neue Geschreie und Auseinandersetzungen.

Nach vieles drum und dran habe ich eine Quitung bekommen, dass ich in Arbeitszeit, zwecks Hilfe zu leisten und nicht Stundenhotel zu besuchen, falsch geparkt habe.

Das war Überraschung der Stadt. Die Polizei hat oft nichts damit zu tun.
|eve|
2007-03-19 13:18:18 UTC
Wenn die zuständigen Behörden EINDEUTIG sagen können, wo du geparkt hast, kommst du ums Zahlen nicht rum. Wenn dem aber so ist, dass zu lesen ist "Feuerwehreinfahrt behindert" und falsche Straße, so benötigst du nicht einmal einen Lokalaugenschein, da alle Verkehrszeichen in einem Register eingetragen sind - die brauchen dan nur da rein zu schauen. Die werden erkennen, dass der Strafzettel-Verteiler sich irgendwie geirrt hat. Und der Zweifel spricht meist für den Angeklagten.
Georg R
2007-03-19 13:13:29 UTC
Ich würde vorsorglich Einspruch gegen den Strafzettel

einlegen mit der Begründung, daß in der angegebenen

Straße kein Parkverbot ist. Wenn sich die Politesse in

der Straße verschaut hat, ist sie selber schuld. Man muß

sich in einem solchen Falle (obwohl Irrtum) nicht für dumm

verkaufen lassen. Das Nächstenmal halt besser aufpassen

und nicht in der Feuerwehranfahrt parken!
cockie
2007-03-19 13:09:55 UTC
Also, ich wuerde mich freuen und nicht zahlen. Ja, wuerde mir Spass machen, zu schreiben, wo denn in der angegebenen Strasse das Verbotschild stehen soll usw.

Viel Glueck. Berichte mal.
HPD
2007-03-19 13:07:58 UTC
Solltest Du nicht mindestens zwei unabhängige, bzw. neutrale Zeugen haben, die Dich genau zu diesem Zeitpunkt an der Stelle haben parken sehen, oder Du beweisen kannst, dass Du immer nur an der anderen Stelle parkst, steht Aussage gegen Aussage. In diesem Fall hast Du gegen eine Behörde in diesem Land keine Chance. Zahlen wäre dann billiger und vor allen Dingen streßfreier.
Onkel Bräsíg
2007-03-19 13:00:59 UTC
Es wäre doch ein ziemlicher Zufall, wenn die angegebenen Verstöße an zwei verschiedenen Anschriften überhaupt möglich gewesen wären. Ein Beweisfoto anzufertigen dürfte kein Problem sein! Damit hat sich der Fall dann von selbst erledigt!

Wenn aber diese Umstände an beiden Orten zutreffen, so ist hier wohl nichts zu machen! Zahlen ist billiger!
erollaila
2007-03-19 12:59:46 UTC
Widerspruch einlegen und grund angeben nicht in der benannten Straße geparkt zu haben. Können die sich dann drum kümmern....

Würde also erstmal nicht zahlen..

Viel Glück..
midnightflower402002
2007-03-19 12:59:32 UTC
du kannst gerne bei der Kreisverwaltung nachfragen wo in der Strasse ein Parkverbot gibt, aber du wirst den kürzeren ziehen.
TeufelchenLucifer
2007-03-19 12:57:21 UTC
Mal anschreiben.

Such dir den Platz an dem es

keinen Strafzettel gegeben hätte

als Standort.



Mir hat es schon öfter Kosten gespart.
angie48
2007-03-19 12:56:30 UTC
Hi, ich würde erstmal nicht zahlen und der Stadtverwaltung erklären, dass du zu dem Zeitpunkt nicht in dieser Straße gestanden bist und darum nicht zahlst....

...stell dich erstmal naiv, wenn sie dann mit dem richtigen "Vergehen" kommen, kannst du immer noch bezahlen.

..vielleicht verwirrt dies und du kommst in Vergessenheit....ich würde erstmal abwarten...

...viel Spaß noch
anonymous
2007-03-19 13:17:41 UTC
Das ist klar eine falsche Anschuldigung. Sofort Widerspruch einlegen und das ganze dann vergessen. Da kommt nie mehr was nach.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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