Frage:
Welche Rechte hat die Polizei und welche Rechte hat man gegenüber der Polizei?Wo stehen meine Rechte?
2006-09-05 13:57:31 UTC
zB hat die Polizei Wohnungsdurchsuchungsbefehl? Was kann Sie fragen und dwas darf Sie fragen?
Wo stehen meine Rechte (im Internet) ???
DANKE
Neunzehn antworten:
derliebe1611
2006-09-08 12:31:57 UTC
Hui!! Manch einer wirft hier ja alles durcheinander. Die Polizei wird im Rahmen der StPO, des OWiG oder des Polizeiaufgabengesetzes des jeweiligen Landes tätig und niemals im Rahmen des BGB, es ei denn es liegt ein Amtshilfeersuchen z.B. Gerichtsvollzieher vor, allerdings ist dann die ersuchende Behörde für die Rechtmäßigkeit verantwortlich und nicht die Polizei. Es würde sicherlich zu weit gehen hier die einzelnen Rechte und Pflichten des Polizeibeamten und des Bürgers zu erläutern. Nur kurz gesagt, ist niemad verpflichtet gegenüber eines Polizeibeamten eine Aussage zu treffen, weder als Zeuge noch als Beschuldigte bzw. Betroffener. Selbst eine Falschaussage vor der Polizei ist nicht strafbar, jedoch in einem späteren Prozess können vom Richter oder Staatsanwalt diesbezüglich Rückschlüsse auf die Glaubwürdigkeit gezogen werden.

Auch eine Wohnungsdurchsuchung ist ohne richterlichen Beschluß durchaus zulässig, bei Gefahr im Verzug , das Gleiche gilt für Beschlagnahmen bzw. Sicherstelung von Beweismitteln.

Also nicht immer wird in Filmen, sei es in amerikansichen noch in deutschen Filmen nach den jeweils gültigen Rechtsvorschriften gehandelt.
2006-09-05 14:05:03 UTC
die Polizei ist nur der End-Arm der Judikative. Somit kann sie nicht selber das Haus durchsuchen, sondern braucht einen Durchsuchungsbefehl vom Staatsanwalt.

Fragen darfst Du Polizisten alles, dennoch sind sie Respektspersonen und somit muss man eben mit Beamtenbeleidigung aufpassen, gelle!
Wohli
2006-09-05 15:59:20 UTC
O weia! Da sind ja wieder reichlich Hobbyjuristen zu Werke gewesen...



BGB = Bürgerliches Gesetzbuch und nicht Bundesgesetzbuch



Die Polizei ist EXECUTIVORGAN (auch wenn das Wortspiel "...End-(d)arm der Judicativen..." ganz nett ist)



Der TÜV hat zum Teil auch hoheitliche Aufgaben, darf aber dennoch keine Wohnung durchsuchen.



Die Beamtenbeleidigung als solche gibt es nicht. Ein Beamter kann nicht anders beleidigt werden als ein Staatsbürger. Nachdem die Beleidigung jedoch ein Antragsdelikt darstellt und der Geschädigte hier einen Strafantrag stellen müsste, kann im Falle einer Beleidigung eines Beamten der Dienstherr diesen Antrag stellen. Im Übrigen wird in der Regel ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft bejaht werden.



Zur eigentlichen Frage:



Polizei ist Ländersache und je nach Bundesland, ist da wo Polizei drauf steht nicht immer die gleiche Polizei drin.

In Bayern z.B. regelt das Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der staatlichen Bayerischen Polizei (PAG) eben deren Befugnisse. In Hssen regelt dies das: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).



Desweiteren ist Polizei auch nicht immer die Polizei, die mit TatüTata und Durchsuchungsbeschluss fremde Wohnungstüren aufsprengt. ;-)



Fragen kann die Polizei grundsätzlich alles, ebenso wie auch du alles fragen kannst.



Meine persönlich Meinung. Statt immer nur nach seinen Rechten zu fragen, sollte man sich auch mal nach seinen Pflichten erkundigen. Vor was hast Du Angst? Willkürlich wird wohl kein Polizeibeamter einfach so mal Deine Wohnung durchsuchen und dadurch Job und Pensionsansprüche riskieren.



Ein Kalauer zum Abschluss:



Im Internet stehen Rechte u.a. auf den Seiten der NPD.
2006-09-05 14:12:19 UTC
Hallo Mace_V,



alle Rechte hier aufzuführen, würde wohl etwas den Rahmen sprengen.

Wenn Du allerdings bei dejure.org schauen, und durch das Polizeigesetz klicken möchtest, kannst Du folgendem Link folgen.



http://dejure.org/gesetze/PolG/1.html



Ich denke das ist recht aussagekräftig - zumindest im Bezug daraufhin, was die Polizei darf.....



Im Umkehrschluß kannst Du hier einige Deiner Rechte ableiten.



Auch mit Hinweisen zu den einzelnen Paragraphen auf Gerichtsurteile.



Viel Spaß beim schmökern....
Leony
2006-09-05 13:59:35 UTC
Beraten Sie sich mit einem Anwalt!
immich
2016-12-14 23:50:58 UTC
Jetzt bist Du gefordert, erstatte Anzeige, informiere die Medien, stelle Dich als Zeugin zur Verfügung. Solange Bürger schweigen können die Kriminellen in Uniform machen replaced into sie wollen ... Der "Staat schützt Polizisten" ... naja, der Staat bist auch DU, ein Teil des Staates. Der Staat ist keine anonyme enterprise!
Reto
2016-04-13 07:54:34 UTC
Frage: Darf die Polizei mich einfach so mitnehmen wenn sie zu mir kommt?



Es geht um Medikamente! Jeden Montag gehe ich ins Foyer Le Rôtillon nach Lausanne, um meine Meds zu holen! Aberrrrrrrrrrrrr, ich brauche die nicht! Mein Gesundheitszustand ist stabil und gut! Was sind das für Leute?
Jimmy_Bondi
2006-09-09 06:32:26 UTC
Es gibt eine Ausnahme wo Polizeibeamte OHNE Durchsuchungsbefehl in die Wohnung dürfen.. und zwar nach dem Notstandsgesetz.. d. h. bei Gefahr im Verzug..!!!
Auge
2006-09-05 17:13:52 UTC
Ist zwar nicht mehr brandneu aber man kann sich ganz gut belesen...



http://www.aktienboard.com/vb/showthread.php?t=50038&highlight=Hausdurchsuchung
godauuwe
2006-09-05 14:20:12 UTC
Die Polizei hat ein Hoheitsrecht, der Bürger das jedermannsrecht. Im BGB stehen auch die rechte eines Bürgers drin aber man braucht einen Anwalt um sie zu verstehen.
abrakadabramo
2006-09-09 08:52:23 UTC
wichtig ist auch:

der einzelne polizist/in vertritt persönlich nicht d i e moral! -auch wenn er/sie so tut...
Steven
2006-09-08 00:02:02 UTC
Hi Mace V,

grundsätzlich hast du auch gegenüber der Polizei Rechte.

Im Allgemeinen: GG (Grundgesetz),

im Besonderen: BGB (bürgerliches Gestzbuch),

bei Konflikten: StPO (Strafprozessordnung)



a) Fragen kann die Polizei alles, nur du brauchst niemals etwas sagen, was dich selbst belasten würde, weder als Verdächtigter, noch als Zeuge.

b) Nur bei Zeugenaussagen die NICHTS belastendes mit dir selbst oder einem verwandschaftlich Angehörigen zu tun haben könnte sogar eine Aussage per Haft erzwungen werden. Dabei bleibt a) aber weiterhin gültig...

Schönes WE

mfG
Berni
2006-09-05 16:22:01 UTC
Die Polizei kann dich alles fragen....nur antworten brauchst du

garnicht.

Deine Rechte stehen im Grundgesetz der Bundesrepublik

Deutschland.
mary
2006-09-05 14:13:47 UTC
Soweit ich weiß, dürfen sie natürlich nur mit Durchsuchungsbefehl rein. Was sichergestellt werden soll, muss akriebisch notiert werden (dazu sin die verpflichtet, da das aber kaum jemand weiß, wird das nur selten gemacht...jeder Ordner, alle sonstigen Unterlagen etc. Während sich die "Hiwis" zu schaffen machen und in den Schränken wühlen, darf der "Einsatzleiter" oder wie man den nennt, keine verfänglichen Fragen an deine Frau, deine Kinder oder andere Familienmitglieder stellen. Es ist verboten, dass sie z.B. das persönliche Fotoalbum mit Aufnahmen der Familie, Urlaub, Kinder (sonstiges privates) mitnehmen, wenn es nur um eine geschäftliche Angelegenheit geht.



Soviel weiß ich noch - allerdings ohne Garantie, dass ich jetzt alles hieb- und stichfest ausgedrückt habe.



Auf jeden Fall sollte man sich nicht zu viel gefallen lassen, und auch ohne sich mit einem Anwalt in Verbindung gesetzt zu haben, um sich über die Richtigkeit des Durchsuchungsbefehles klar zu werden, die Polizisten nicht zu schnell herien lassen. Normalerweise sollte man die Zeit zu einem Telefonat haben. Allerdings wird einem auch dieses Recht oft durch übertriebene Eile vorenthalten ..... alles muss huschi-wuschi gehen.... man schnell den Wisch unter die Nase halten und schon sin se drin in der Wohnung ! seuftz
heinzl
2006-09-07 05:23:44 UTC
im prinzip unterliegt die polizei keiner gesetzgebung.



erstens haben sie sich bereits soviele ausnahmen genehmigt das kaum noch was übrigbleibt.



zweitens treten sie vorrangig in rudeln auf um sich gegenseiteig ausreichend in ihrem sinne zeugenschaft ablegen zu können.



drittens laufen jene, von denen die grösste gefahr für das volk ausgeht ohnehin maskiert rum um nicht erkannt zu werden, und so die strafverfolgung zu erschweren.



ist es nicht mehr möglich ihre untaten zu vertuschen werden sie von den gerichten sowiso de facto freigesprochen ( siehe die letzten fälle , oder erachtest du eine bedingte bestrafung bei genickschusshinrichtung, gefährlicher vorsätzlicher körperverletzung, mal den falschen erschossen, mal die ach so geheimen daten weitergegeben , usw , usw....)als schuldangemessen



das argument , es handle sich um einzelne aussenseiter kann nicht so ganz stimmen, sonst würde sich nicht der ganze verein mit diesen leuten solidarisieren, und die gerichte währen bestrebt diese dinge zu beenden, so glaube ich hat man angst das noch mehr an die öffentlichkeit gelangt und arrangiert sich lieber miteinander.



ich weiss schon das es ordnungshüter geben muss, aber wenn sie es an der korrektheit missen lassen sollte ihnen dies auch entsprechend vergolten werden. nicht dann die opfer auch noch beschimpfen.
Irislena123
2006-09-05 14:19:10 UTC
einen hausdurchsuchungsbefehl wie sie es nennen bekommt die polizei von einem richter,mwenn ein grund dafür vorliegt, wie z.b. wenn die möglichkeit besteht, das entweder drogen oder waffen im haus sind, ohne diesen hausdurchsuchungsbefehl dürfen sie nur in die wohnung, wenn gefahr im verzug besteht. man kann sagen, das sie eigentlich fast immer einen grund finden um diese klausel einbeziehen zu können. meines erachtens ist das eine reine auslegungssache, wie gesagt, wenn sie bei dir reinwollen, dann finden sie auch einen grund dazu, den sie dann später beim richter rechtfertigen können. das ist so eine sache mit den rechten bei der polizei, also ich habe selbst recht schlechte erfahrung damit gemacht. habe ein fahrrad gekauft, mit kaufvertrag, so wie es sein sollte, ich wusste nicht, das dieses rad geklaut war, aber was soll ich sagen, ein freund des früheren eigentümers ekannte das rad als ich damit unterwegs war und rief die polizei. man hat mir das rad sofort abgenommen, eine ladung zu einer aussage folgte kurz darauf, und obwohl ich den kaufvertrasg mitgenommen hatte und vorlegen konnte, warf man mir vor, ich habe den vertrag selbst gemacht, obwohl ich in meinem ganzen leben vorher noch nie etwas mit der polizei zu tuen hatte, und die krönung kam dann noch obendrauf, weil ich mich nicht habe einschüchtern lassen, als der polizist mir damit drohte einen schriftgutachter kommen zu lassen um den vertrag zu prüfen, was mir ja dann ganz teuer zu stehen kommen würde, hat man mich doch tatsächlich zur erkennungsdienstlichen behandlung geschickt. ich musste mir noch erklären lassen, was das überhaupt ist. von wegen fingerabdrücke, fotos von allen seiten, grösse, augenfarbe, gewicht etc.das ist doch wohl der hammer überhaupt, und dann spricht man von, die würde des menschen ist unantastbar.....da kann ich nur lachen. das zu den rechten, die du bei der polizei hast.
2006-09-05 14:13:50 UTC
bei gefahr in verzug dürfen die alles ist ein gummipara graph
Dittsche
2006-09-05 14:06:51 UTC
Hallo

Also man hat auch gegen die Polizei seine Rechte. Man brauch auf jeden Fall nichts sagen ohne seinen Anwalt.

Ebenfalls darf die Polizei auf gar keinen Fall einfach in eine Fremde Wohung rein. Ohne Durchsuchungsbefehl geht da nichts. Würde mir auch immer genau die Dienstausweiser der Beamten angucken um Täuschungen zu vermeiden.

Wo man seine Rechte nach gucken kann weiss ich auch nicht genau würde es mal im BGB probieren! (Bundesgesetzbuch) oder einfach ma in eine Suchmaschine "Menschenrechte eingeben"!!
azuadaru
2006-09-05 14:00:55 UTC
Sie darf dich alles fragen und du musst wahrheitsgemäß anworten es sei den, du wrdest dich einer Straftat bezichtigen.

Steht im Grundgesetz, Strafprozeßordnung usw.



www.gesetze.de


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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