O weia! Da sind ja wieder reichlich Hobbyjuristen zu Werke gewesen...
BGB = Bürgerliches Gesetzbuch und nicht Bundesgesetzbuch
Die Polizei ist EXECUTIVORGAN (auch wenn das Wortspiel "...End-(d)arm der Judicativen..." ganz nett ist)
Der TÜV hat zum Teil auch hoheitliche Aufgaben, darf aber dennoch keine Wohnung durchsuchen.
Die Beamtenbeleidigung als solche gibt es nicht. Ein Beamter kann nicht anders beleidigt werden als ein Staatsbürger. Nachdem die Beleidigung jedoch ein Antragsdelikt darstellt und der Geschädigte hier einen Strafantrag stellen müsste, kann im Falle einer Beleidigung eines Beamten der Dienstherr diesen Antrag stellen. Im Übrigen wird in der Regel ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von der Staatsanwaltschaft bejaht werden.
Zur eigentlichen Frage:
Polizei ist Ländersache und je nach Bundesland, ist da wo Polizei drauf steht nicht immer die gleiche Polizei drin.
In Bayern z.B. regelt das Gesetz über Aufgaben und Befugnisse der staatlichen Bayerischen Polizei (PAG) eben deren Befugnisse. In Hssen regelt dies das: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG).
Desweiteren ist Polizei auch nicht immer die Polizei, die mit TatüTata und Durchsuchungsbeschluss fremde Wohnungstüren aufsprengt. ;-)
Fragen kann die Polizei grundsätzlich alles, ebenso wie auch du alles fragen kannst.
Meine persönlich Meinung. Statt immer nur nach seinen Rechten zu fragen, sollte man sich auch mal nach seinen Pflichten erkundigen. Vor was hast Du Angst? Willkürlich wird wohl kein Polizeibeamter einfach so mal Deine Wohnung durchsuchen und dadurch Job und Pensionsansprüche riskieren.
Ein Kalauer zum Abschluss:
Im Internet stehen Rechte u.a. auf den Seiten der NPD.