Frage:
wenn die Polizei jemanden festnimmt und in die Psychiatrie einweist, wer muß die Aufenthaltkosten zahlen?
toja_lidia
2006-07-02 14:12:07 UTC
einem Bekannten ist sowas passiert, man hat ihn am köllner Bahnhof aufgehalten, wo er mit einem Freund Bier getrunken hat und laut geredet. Die Polizisten haben gemeint, er wäre gefährlich, weil er so aussah, obwohl er keinem was angetan hat, und dann auch, daß er gefährlich für sich selbst wäre, so wurde er in die psychiatrische Klinik eingewiesen, obwohl sein Freund in die Ernüchterungszelle. Nach der Nacht, wo er auch angebunden wurde, kam am morgen eine Richterin, die festgestellt hat, daß er keine Gefahr mehr darstellt, woraufhin er entlassen wurde. Jetzt kommt bestimmt eine Rechnung, muß er das bezahlen, oder die Polizei? Sind die immer im Recht? Der Bekannte meint, die hätten ihm das einfach so aufgezwungen, und er hätte absolut nix getan. Hat jemand schon mal was ähnliches gehört, oder eigene Erfahrungen?
Acht antworten:
laecky
2006-07-03 01:27:05 UTC
Also jetzt mal schön der Reihe nach:

1. Jedes Bundesland hat ein Einweisungsgesetz. Dies besagt in der Regel, dass Personen, die fremd-, bzw. eigengefährdet handeln von der Polizei psychiatrisch eingewiesen werden können. Jede Einweisung ist ärztlich und juristisch zu überprüfen. Ist der Richter der Ansicht, dass die Einweisungsgründe ausreichend sind, ist eine Unterbringung (in der Regel für 6 Wochen) üblich. Danach erfolgt gegebenenfalls eine weitere Überprüfung seitens der Justiz.



2. Da es sich um eine Behandlung von, vermeindlich oder tatsächlich Kranken handelt, werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen. Liegt keine Krankenversicherung vor, werden die Kosten von der öffentlichen Hand getragen.
2014-11-17 04:02:03 UTC
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2006-07-09 17:22:12 UTC
Der staat muss zahlen!
tomfighter_2000
2006-07-03 07:05:52 UTC
ich kann dir dazu soviel sagen, dass dies in allen bundesländern unterschiedlich ist. hier hilft nur ein blick ins gesetz.



ich kann mir aber vorstellen, dass die polizei nicht die rechnung für die psychatrische unterbringung in rechnung stellt, sondern die fahrt (einschl. personal) dorthin.



dies darf sie im übrigen in einem sog. leistungsbescheid.
2006-07-02 21:41:36 UTC
Diese Kosten fallen im Allgemeinen der Krankenkasse zur Last. Sollte der Eingewiesene nicht krankenversichert sein, fallen die Kosten an die Gemeinde.
brennermaus2005
2006-07-02 21:40:00 UTC
NRW händelt es so,

der Einsatz am Bahnhofsgelände zahlt die Staatskasse. Den Aufenthalt in der Psychatrie, bezahlt die Krankenkasse solange der Patient Krankenversichert ist. Ist dies nicht der Fall, kommt dafür ebenfalls die Staatskasse für auf.
ruhmkorff
2006-07-02 21:27:25 UTC
Ich war mal Zivildienstleistender in einer Gemeinde Psychiatrie.



Solche polizeilichen Einweisungen sind meißt, nur zum Schutz

des Betroffenen gedacht. Der zuständige Richter entscheidet dann ob, eine Habe zur Unterbringung vorliegt oder nicht.



Das ergibt sich aus dem Eindruck des behandelnden Arztes und dem Eindruck des Richters, der zumeist persöhnlich mit dem Patienten spricht.



Ich weiß nicht ob es bei den Bundesländern unterschiedliche Vorgehensweisen gibt, aber nach meiner Erfahrung,komme aus NRW, ist das ein Krankenhausaufenthalt, den die Krankenkasse zahlt.



Für den Polizeieinsatz sollte er nicht aufkommen müßen, weil wenn es auf dem Bahnhofsgelände war, ist es wahrscheinlich, das die Bahnpolizei um Amtshilfe ersucht hat. Das geht zu Lasten der Staatskasse.
kratzbürste
2006-07-02 21:25:33 UTC
Die Richterin muss alles zahlen.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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