Frage:
Rotlichtsünder?
anonymous
2008-03-22 09:34:14 UTC
Wurde neulich von einem Polizisten angehalten, der meinte, ich sei bei rot über die Straße gegangen. Nun behaupte ich, es war noch nicht rot, als ich losging, aber das nur nebenbei. Ich finde es kurios, daß man in Deutschland so rotlichtgläubig ist. In London oder in Paris bleibt kein Mensch an einer roten Ampel stehen, und in Rom machen das selbst Autofahrer kaum. Wie ist diese seltsame deutsche "Ampelgläubigkeit" zu erklären?

Ich bin mein Leben lang, in Deutschland, manchmal an roten Ampeln stehen geblieben und manchmal nicht, das kommt ganz auf die Situation an. Aber so etwas wie diesen Polizisten letzte Woche habe ich noch nie erlebt. Ich fühle mich in meiner Freiheit beschnitten. Ich habe Angst.
Neun antworten:
Sandra
2008-03-22 10:02:16 UTC
Das ist nicht Dein Ernst,oder?Ich befürchte aber doch.Was passiert denn Deiner Meinung nach,wenn jeder Radfahrer,Autofahrer,Fußgänger und und und bei rot über die Ampel geht oder fährt?Es würden überall Kreuze an den Bordsteinen und Straßen stehen.Schon jetzt gibt es eine Vielzahl von Rotlichtsündern,die rücksichtslos bei Rot in die Kreuzung zimmern.Bei meiner Arbeitsstelle in Hannover z.B.ist täglich der Rettungswagen unterwegs um die angefahrenen Fußgänger einzusammeln,die entweder plattgefahren werden,weil sie bei rot rüberlaufen oder von Autos erfasst werden,die bei dunkelrot noch entspannt über die Ampeln rasen.Das kannst Du auch nicht mit London oder Paris vergleichen.Ich hatte zumindest in London früher immer den Eindruck,das man nicht gleich zu Tode kommt,wenn man vorsichtig bei rot geht,da der Verkehr eh mehr steht als alles andere.Hier wird ja nur gerast was das Zeug hält.Und wenn sie nur 5 Meter vor der Ortschaft noch überholen können,so das der Gegenverkehr ne Vollbremsung machen muß.Sie mit 170 bei Glätte auf der Landstraße an dir vorbeirasen.Obs Tote geben könnte oder nicht.Hauptsache sie können rasen.Das ist unser Land!
riverhine
2008-03-22 10:50:41 UTC
Andere Länder andere Sitten...da du gerade London ansprichst, etwas zur Rechtslage.

In Großbritannien ist im Gegensatz zu zuns hier in Deutschland das Verkehrsrecht etwas unangenehmer für Verkehrsteilnehmer die ein Fahrzeug führen.

Es gilt bei Verkehrsvergehen man ist grundsätzlich schuldig und man selbst muß dem Gericht beweisen, daß dem nicht so ist, das britische Recht geht im Grundsatz davon aus, daß du einen Vorsatz hattest und du das mit Absicht gemacht hast, es ist nicht wie in Deutschland daß dir die Straftat nachgewiesen werden muß, in Großbritannien bist du grundsätzlich selbst Schuld und mußt dem Gericht beweisen, daß nicht du sondern der Andere Schuld hatte.



Fußgänger haben uneingeschränkt vorrang, egal ob sie rote Ampeln übersehen oder nicht. Fährt ein Autofahrer einen Fußgänger an, wird er wegen Mordversuch vor Gericht gestellt und muß dem Gericht beweisen daß es kein Mordversuch gewesen ist sondern ein Unfall und nicht durch die Schuld seiner selbst.



In London und Großbritannien gibt es an Kreuzungen oftmals keine Separaten Fußgängerüberwege geregelt duch Ampelanlagen für Fußgänger, hier gilt, daß ein Fußgänger die Straße parallel zum fließenden Verkehr die kreuzende Straße überqueeren darf wenn für betreffende Richtung der fließende Verkehr die Grünphase hat, Fahrzeuge die Abbiegen wollen müssen auf Fußgänger und Radfahrer achten. Fußgänger und Radfahrer dürfen nur zwischen dem Schrafiertem Bereich und der Haltelinie der Kreuzenden Straßen, also direkt and der Krezung, parallel zum fließenden Verkehr die Queerstraße überqueeren.



Bei Kreisverkehren auch bei meehrspurigen Kreisverkehren (Buckinghampalast, Earls Court usw.) gibt es keine Aufteilung in Fahrspuren im Kreisverkehr, Fußgängerüberwege gibt es nur durch den Kreisverkehr, somit müssen Fußgänger zweimal die Fahrbahn im Kreisverkehr überqueeren wenn sie auf die andere Seite wollen. An den Seitenstraßen gibt es für den besseren Verkehrsfluß keine Fußgängerüberwege.

Ein Fußgänger geht einfach ohne zu kucken über die Fahrbahn des Kreisverkehrs zielstrebig ohne Hast zur mitte des Kreisverkehrs, also gleichmäßigen Schrittes, so kann ein Autofahrer das rechtzeitig erkennen und den Fußgänger zügig umfahren ohne ihn zu gefärden, bleibt der Fußgänger aber stehem um Lücken abzuwarten übernimmt der Fußgänger automatisch die Eigenverantwortung für sein Handeln, kommt es dann zum Unfall, dann hat nicht der Autofahrer sondern der Fußgänger Schuld.



In Frankreich gibt es eine ähnliche Regelung, auch dort gibt es in Paris Kreisverkehre ohne gekennzeichneten Fußgängerüberweg, es gibt dort sogar einen Kreisverkehr wo der einzige Metrostationszugang sich in der Mitte dieses sehr stark befahrenen Kreisverkehrs befindet. Sehr beliebt bei Touristen, die an dieser Metrostation aussteigen, um die umliegenden Museen besuchen wollen, müssen sie ja erst den Kreisverkehr überwinden.



Rotlicht sünden kommen in Deutschland sehr häufig vor, insbesondere an unbeschrankten Bahnübergängen oder an Bahnübergängen mit Halbschranken, nur wer dort nicht bei Rotlicht anhält verspielt oft sein Leben, denn bei Rotlicht am Bahnübergang ist der queerende Zug auch nicht mehr weit und ein Schnellfahrender Zug kann selbst bei einer Vollbremsung nicht mehr vor dem Bahnübergang zum halten kommen. Ihr könnt euch den Bremsweg eines Zuges mal ausrechnen: Geschwindigkeit x Geschwindigkeit : 100 x 3,3 (bei Nässe, also Nieselregen, Regen oder Nebel muß hier der Faktor 6,6 eingesetzt werden) = Endergebnis in Metern (Beispiel. Ein Zug fährt 120 Km/h...120 x 120 :100 x 3,3 = 475, 2 m bei Nässe: 120 x 120 : 100 x 6,6 = 950,4 m !

Diese Formel gilt für Zuggeschwindigkeiten bis 220 Km/h, dort wo Züge schneller fahren dürfen verlängert sich der Bremsweg um 3 bis 25 Km da die Bremsanlage erst ab etwa 220 Km/h richtig wirkt und der Zug nur leicht gebremst wird bis er diese Geschwindigkeit ereicht hat um dann effektiv abzubremsen...Notbremsung.

Rotlich an Bahnübergängen bitte beachten, es könnte sonst euer letzter Fehler gewesen sein.



Im benachbarten Ausland ist beim ertönen eines Signalhorns oder bei Rotlicht an Bahnübergängen ein unmittelbare Gefahr durch einen kommenden Zug gegeben, da das Rotlich an Bahnübergängen oft erst eingeschaltet wird, wenn der Zug keine 50 Meter vom Bahnübergang entfernt ist.

Kommt es zum Unfall bleibt ihr auf dem Schaden sitzen und müßt auch den Schaden des Zuges und an den Bahnanlagen in voller Höhe übernehmen, die Versicherungen zahlen meistens nicht, sofern ihr den Unfall überlebt.



In den USA werden Rotlichtsünden sehr hart bestraft, es kann auch Haftstrafen geben, bis 90 Tage ohne Haftrichter sind zulässig, Ausländer werden unverzüglich abgeschoben und mit einem lebenslangem Einreiseverbot belegt, das gilt auch für Falschparken und bei der Mißachtung eines Stopschildes, Greencardinhabern wird die Greencard entzogen und sie haben unverzüglich die Heimreise in ihr Heimatland anzutreten sofern sie nicht schon US Bürger sind, beantragte Einbürgerungsbegehren werden storniert, Achtung Sippenhaftung, auch die Familie wird ausgewiesen, wenn die hohe Strafe nicht vor Ort sofort bezahlt werden kann.



Vergehen die innerhalb der EU von euch im Ausland begangen werden, werden mittlerweile in Deutschland geahndet...wenn ihr wegen Mißachtung eines Rotlichts in Österreich vieleicht 300 € zahlen müßt (hier bis 4 Punkte und 100 €), bekommt ihr als Dankeschön die vier Punkte plus die 300 € Strafe für Österreich...ist nur ein Beispiel!



Deutschland hat da so einen Vertrag unterzeichnet, daß Straftaten jeglicher Art in Amtshilfe auch in Deutschland weiterverfolgt werden, bei Verkehrsdelikten muß die Strafe oder das Bußgeld aus dem Ausland hier entrichtet werden plus der entsprechenden Punkte in Flensburg.



Wir sammeln also fleißig weiter Punkte...MPU du bist nicht mehr weit!
banditt1313
2008-03-22 10:24:21 UTC
Du blöder I.... bist genau der Kerl vor dem ich meine Kinder immer warne.

Ich hoffe dich erwischt irgendwann ein 90 jähriger Autofahrer.
[gelöscht]
2008-03-22 10:14:19 UTC
Das ist eine Frage, ob man sich an Regeln halten sollte oder nicht.



Man darf bei Rot eine Straße nicht überqueren.



Ich verstehe nicht, warum Du Dich mockierst, daß Du wegen des Regelverstoßes angehalten und belehrt worden bist.



Der Polizeibeamte war berechtigt, Dich anzuhalten. Insofern bist Du nicht unrechtmäßig in Deiner Freiheit beschränkt worden. Das Anhalten selbst ist IMHO noch nicht mal eine Freiheitsbechränkung.



"Ich habe Angst." - Kinder sollten sich auch vor einem Polizeibeamten fürchten! ;-)
anonymous
2008-03-22 09:50:03 UTC
Wenn Du selbst schon einräumst, dass Du des öfteren rote Ampeln nicht beachtet hast, dann ist es wohl an der Zeit, dass Du es (z.B. durch entsprechende Maßnahmen) erlernst. Sonst bist Du ja eine Gefahr für alle andenern Verkehrsteilnehmer.

Danach schlage ich Dir vor, darüber nachzudenken, ob es Dir in einem Land, in dem Verkehrsregeln usw eher als "Vorschläge" empfunden werden, besser gefallen würde. Falls ja, könntest Du Dir Dein Leben durch eine entsprechende Übersiedlung sicherlich angenehmer gestalten.



Wenn Du schon Angst hast, dann sollten Deine Mitmenschen eigentlich noch mehr Angst haben.
Nicole
2008-03-22 09:38:50 UTC
Es gibt nun einmal Gesetze und Regeln und an die sollte sich schon die Allgemeinheit halten, sonst wären wir immer noch im tiefsten Mittelalter!



Recht hat der Polizist - wenn dich ein Auto angefahren hätte, dann hätte es wieder geheißen: die bösen Autofahrer!

Und du würdest ihn auf Schmerzensgeld verklagen, obwohl du selbst Schuld bist!
anonymous
2008-03-22 09:39:23 UTC
Wandere aus.
anonymous
2008-03-22 09:50:04 UTC
kommt kein auto gehe ich auch bei rot über die strasse.

ausser es ist ein kind in der nähe, währe ein schlechtes beispiel
anonymous
2008-03-22 09:47:59 UTC
ich kenne dein problem. ich wurde vor gut drei wochen auch von denen angehalten. es standen alle ampeln auf rot und wenn man dort angefahren kommt, springt die ampel innerhalb von 1,5 sekunden um. die wollten mir erst hundert euro, 1 punkt in flensburg und bis zu zwei jahren fahrverbot aufs auge drücken. habe dann natürlich mit denen diskutiert und gesagt, das es doch wohl wichtigere dinge gebe, als kleine delikte nach zu gehen. nach einer weile haben die es dann bei einer verwarnung in höhe von 25,- euro belassen. naja, was will man sagen. armes deutschland!!!


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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