Andere Länder andere Sitten...da du gerade London ansprichst, etwas zur Rechtslage.
In GroÃbritannien ist im Gegensatz zu zuns hier in Deutschland das Verkehrsrecht etwas unangenehmer für Verkehrsteilnehmer die ein Fahrzeug führen.
Es gilt bei Verkehrsvergehen man ist grundsätzlich schuldig und man selbst muà dem Gericht beweisen, daà dem nicht so ist, das britische Recht geht im Grundsatz davon aus, daà du einen Vorsatz hattest und du das mit Absicht gemacht hast, es ist nicht wie in Deutschland daà dir die Straftat nachgewiesen werden muÃ, in GroÃbritannien bist du grundsätzlich selbst Schuld und muÃt dem Gericht beweisen, daà nicht du sondern der Andere Schuld hatte.
FuÃgänger haben uneingeschränkt vorrang, egal ob sie rote Ampeln übersehen oder nicht. Fährt ein Autofahrer einen FuÃgänger an, wird er wegen Mordversuch vor Gericht gestellt und muà dem Gericht beweisen daà es kein Mordversuch gewesen ist sondern ein Unfall und nicht durch die Schuld seiner selbst.
In London und GroÃbritannien gibt es an Kreuzungen oftmals keine Separaten FuÃgängerüberwege geregelt duch Ampelanlagen für FuÃgänger, hier gilt, daà ein FuÃgänger die StraÃe parallel zum flieÃenden Verkehr die kreuzende StraÃe überqueeren darf wenn für betreffende Richtung der flieÃende Verkehr die Grünphase hat, Fahrzeuge die Abbiegen wollen müssen auf FuÃgänger und Radfahrer achten. FuÃgänger und Radfahrer dürfen nur zwischen dem Schrafiertem Bereich und der Haltelinie der Kreuzenden StraÃen, also direkt and der Krezung, parallel zum flieÃenden Verkehr die QueerstraÃe überqueeren.
Bei Kreisverkehren auch bei meehrspurigen Kreisverkehren (Buckinghampalast, Earls Court usw.) gibt es keine Aufteilung in Fahrspuren im Kreisverkehr, FuÃgängerüberwege gibt es nur durch den Kreisverkehr, somit müssen FuÃgänger zweimal die Fahrbahn im Kreisverkehr überqueeren wenn sie auf die andere Seite wollen. An den SeitenstraÃen gibt es für den besseren Verkehrsfluà keine FuÃgängerüberwege.
Ein FuÃgänger geht einfach ohne zu kucken über die Fahrbahn des Kreisverkehrs zielstrebig ohne Hast zur mitte des Kreisverkehrs, also gleichmäÃigen Schrittes, so kann ein Autofahrer das rechtzeitig erkennen und den FuÃgänger zügig umfahren ohne ihn zu gefärden, bleibt der FuÃgänger aber stehem um Lücken abzuwarten übernimmt der FuÃgänger automatisch die Eigenverantwortung für sein Handeln, kommt es dann zum Unfall, dann hat nicht der Autofahrer sondern der FuÃgänger Schuld.
In Frankreich gibt es eine ähnliche Regelung, auch dort gibt es in Paris Kreisverkehre ohne gekennzeichneten FuÃgängerüberweg, es gibt dort sogar einen Kreisverkehr wo der einzige Metrostationszugang sich in der Mitte dieses sehr stark befahrenen Kreisverkehrs befindet. Sehr beliebt bei Touristen, die an dieser Metrostation aussteigen, um die umliegenden Museen besuchen wollen, müssen sie ja erst den Kreisverkehr überwinden.
Rotlicht sünden kommen in Deutschland sehr häufig vor, insbesondere an unbeschrankten Bahnübergängen oder an Bahnübergängen mit Halbschranken, nur wer dort nicht bei Rotlicht anhält verspielt oft sein Leben, denn bei Rotlicht am Bahnübergang ist der queerende Zug auch nicht mehr weit und ein Schnellfahrender Zug kann selbst bei einer Vollbremsung nicht mehr vor dem Bahnübergang zum halten kommen. Ihr könnt euch den Bremsweg eines Zuges mal ausrechnen: Geschwindigkeit x Geschwindigkeit : 100 x 3,3 (bei Nässe, also Nieselregen, Regen oder Nebel muà hier der Faktor 6,6 eingesetzt werden) = Endergebnis in Metern (Beispiel. Ein Zug fährt 120 Km/h...120 x 120 :100 x 3,3 = 475, 2 m bei Nässe: 120 x 120 : 100 x 6,6 = 950,4 m !
Diese Formel gilt für Zuggeschwindigkeiten bis 220 Km/h, dort wo Züge schneller fahren dürfen verlängert sich der Bremsweg um 3 bis 25 Km da die Bremsanlage erst ab etwa 220 Km/h richtig wirkt und der Zug nur leicht gebremst wird bis er diese Geschwindigkeit ereicht hat um dann effektiv abzubremsen...Notbremsung.
Rotlich an Bahnübergängen bitte beachten, es könnte sonst euer letzter Fehler gewesen sein.
Im benachbarten Ausland ist beim ertönen eines Signalhorns oder bei Rotlicht an Bahnübergängen ein unmittelbare Gefahr durch einen kommenden Zug gegeben, da das Rotlich an Bahnübergängen oft erst eingeschaltet wird, wenn der Zug keine 50 Meter vom Bahnübergang entfernt ist.
Kommt es zum Unfall bleibt ihr auf dem Schaden sitzen und müÃt auch den Schaden des Zuges und an den Bahnanlagen in voller Höhe übernehmen, die Versicherungen zahlen meistens nicht, sofern ihr den Unfall überlebt.
In den USA werden Rotlichtsünden sehr hart bestraft, es kann auch Haftstrafen geben, bis 90 Tage ohne Haftrichter sind zulässig, Ausländer werden unverzüglich abgeschoben und mit einem lebenslangem Einreiseverbot belegt, das gilt auch für Falschparken und bei der MiÃachtung eines Stopschildes, Greencardinhabern wird die Greencard entzogen und sie haben unverzüglich die Heimreise in ihr Heimatland anzutreten sofern sie nicht schon US Bürger sind, beantragte Einbürgerungsbegehren werden storniert, Achtung Sippenhaftung, auch die Familie wird ausgewiesen, wenn die hohe Strafe nicht vor Ort sofort bezahlt werden kann.
Vergehen die innerhalb der EU von euch im Ausland begangen werden, werden mittlerweile in Deutschland geahndet...wenn ihr wegen MiÃachtung eines Rotlichts in Ãsterreich vieleicht 300 € zahlen müÃt (hier bis 4 Punkte und 100 €), bekommt ihr als Dankeschön die vier Punkte plus die 300 € Strafe für Ãsterreich...ist nur ein Beispiel!
Deutschland hat da so einen Vertrag unterzeichnet, daà Straftaten jeglicher Art in Amtshilfe auch in Deutschland weiterverfolgt werden, bei Verkehrsdelikten muà die Strafe oder das BuÃgeld aus dem Ausland hier entrichtet werden plus der entsprechenden Punkte in Flensburg.
Wir sammeln also fleiÃig weiter Punkte...MPU du bist nicht mehr weit!