Frage:
Stimmt es, dass ein Polizist sich als solcher bei Nachfrage ausgeben muss?
2006-07-17 13:57:06 UTC
Stimmt es, dass ein Polizist sich als solcher bei Nachfrage ausgeben muss?
Vierzehn antworten:
Benedict
2006-07-24 08:25:40 UTC
Natürlich muss sich ein Polizeibeamter ausweisen, da könnte ja jeder an deiner Tür klopfen und sagen, "hier ist die Polizei". Es ist sogar deine Pflicht, nachzufragen, sonst hast du bei einer realen Straftat die vor Gericht landet schlechte Karten, wenn dich der Richter fragt, "haben Sie sich denn nicht den Ausweis zeigen lassen?". Dummheit schützt nicht vor Strafe. Ein Beamter ist dazu verpflichtet sich erneut auszuweisen, wenn z. B. ein Befragter nochmals nachfragt.



Ausnahmen sind natürlich verdeckte Ermittler, von denen wäre es sehr dumm sich als Polizeibeamter zu erkennen zu geben. Dieser würde sich bei einer verdeckten Ermittlung auch aus einem Taschendiebstahl auf offener Straße raushalten, er würde seinen Kollegen höchstens einen Tip zukommen lassen.
derliebe1611
2006-07-24 20:11:53 UTC
Kommt halt immer auf die Situation an und ist in den Polizeigesetzen der Länder geregelt. Grundsätzlich hat sich der Polizist in Uniform im Streifendienst mit Namen und der Dienstelle sowie dem Grund seines Einschreiten vorzustellen, soweit es die Situation erlaubt, denn es gibt ja auch Situationen wo es nicht möglich ist. Die Nachfrage nach dem Dienstausweis wird derjenige sicherlich nachkommen, warum auch nicht. Ist halt vornehmlich in den Ländergesetzen geregelt.
Anne
2006-07-23 08:25:57 UTC
Wenn jemand an meiner Tür klingelt und sagt, das er ein Polizist ist, und möchte mich in einer Amtsangelegenheit sprechen, möchte ich natürlich den Ausweis sehen.



Es könnte ja jeder kommen und sagen, das er ist Polizist.



Kein Ausweis, kein Gespräch, geschweige denn, darf er meine Wohnung betreten.



Anne
hexen_mum2
2006-07-22 18:37:19 UTC
Ich glaube nicht immer!



Wenn ich mir vorstelle, das ein versteckter Ermittler im Drogengeschäften von einem gefragt wird: " sag mal, bist du von der Polizei?" Das dann der Ermittler verpflichtet ist zu sagen:" Ja, von da bin ich!"



Darum denke ich mir, das es darauf ankommt, um was für ein Fall es sich handelt! Es kann doch keiner verlangen, das jemand, sein Leben aufs Spiel setzt, nur weil er bei der Polizei arbeitet!
2006-07-19 07:25:47 UTC
Ein Polizist muß sich Ausweisen und er muß auch solange dieser nicht in Ziviel fahndet in voller Uniform sein um einen Regelverstoß oder eine Polizeiliche Maßnahme tun zu dürfen.
hase20091974
2006-07-19 06:38:44 UTC
jaein ist er im dienst und nicht im verdeckten dienst dann muß er
2006-07-18 19:40:52 UTC
Üblicherweise stellt sich der Beamte unaufgefordert mit Namen, Dienstgrad und Behördenname vor.. er übergibt am Ende der Unterhaltung seine Visitenkarte, auf der alle relevanten Angaben wie Tel.nr., Emailadresse, Revieranschrift etc. stehen.



Jeder Vertreter einer öffentlichen Behörde muss sich vorstellen, auch per Ausweis der Dienststelle in deren Auftrag er unterwegs ist und, solange nicht Gefahr im Verzug ist oder eine akute Notlage sofortiges Handeln erfordert, darf er nicht unangemeldet auftauchen und davon ausgehen, sofort hereingebeten zu werden. Man kann also eine Unterhaltung ablehnen, sollte aber im eigenen Interesse Gesprächsbereitschaft signalisieren und einen für beide Seiten passenden Termin vereinbaren.
2006-07-18 10:43:40 UTC
ja - ich wurde einmal auf der autobahn von 2 beamten augehalten.

auf meinen wunsch hin sich auszuweisen, taten sie es nicht, ich stieg ins auto und fuhr weiter.

nach einiger zeit kam eine anzeige, fahrerflucht und so weiter.

durch meine bekannten die im auto dabei waren konnte ich beweisen das sich die beamten nicht ausgewiesen haben. lange rede kurzer sinn.

die strafe wurde mir erlassen.

aber ohne zeugen weiß ich nicht wie es ausgegangen wäre.
schikra
2006-07-18 09:56:21 UTC
JA DAS SOLL ER ES SEI DEN DU WILLST ES !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
einFan
2006-07-18 07:00:08 UTC
Also eigentlich machen Polizisten das von allein. Wenn nicht, es ist nicht verboten nachzufragen, ober Dir einenAusweis zeigen kann. Du kannst sogar die Telefonnummer seiner Dienststelle verlangen und nachfragen, wenn Du Dir nicht sicher bist ob der Ausweis echt ist.
Pace
2006-07-17 21:23:57 UTC
Es kommt darauf an in welchen Bereich ermittelt wird,normalerweise hat sich ein Polizist auszuweisen wenn er danach gefragt wird.

Ein in Zivil ermittelnder Beamter der an die Haustür kommt wird sich automatisch Ausweisen,sprich seine Diensmarke zeigen und muß auf verlangen auch seinen Diensausweis vorzeigen.

Bei einer Verkehrskontrolle ist es nicht notwendig da die Beamten in Uniform sind.auf nachfrage von Dir muß er aber seinen Namen und Dienstnummer nennen.

Es könnte ja sein das Du dich über diesen Beamten beschweren möchtest,aber meistens bekommst Du dann seine Visitenkarte wo alles von ihm draufsteht.

Ein verdeckter Beamter hat nichts dabei,und kann sich auch dementsprechend nicht ausweisen,auf grund der Sicherheit.

Sollte er auf andere Polizisten treffen und die Lage erfordert es das er sich zu erkennen geben muß gibt es nur ein Geheimes Erkennungswort.



So man könnte noch mehr schreiben ,aber ich glaube das langt ehrst mal.



mfg Pace
Sebastian P
2006-07-17 21:22:15 UTC
polizist ist nicht gleich polizist eine streife muss sich ausweisen zivile könne so ermitteln um zu verstehen ermitteltes dürfen sie dann aber nicht verwenden wenn sie sich nicht vorher zu erkennen gaben und undercover ist frei von jeglicher ausweispflicht
??pussi ??
2006-07-17 21:14:22 UTC
sicher aber die meisten Polizisten machen das auch ohne Nachzufragen und wenn du dir nicht sicher bist ob der ausweiß der Polizei eine Fälschung sein könnte darfst du dich sogar bei der Polizei Auskünfte holen über die Polizei zu deiner sicherheit aber wenn das eine Fälschung wehre dan machen die falschen Polizisten sich schnell weg mit sicherheit
diejenny1981
2006-07-17 21:05:27 UTC
Ich glaube nicht, dass sich ein verdeckter Ermittler des Bereiches organisierte Kriminalität auf Nachfrage zu erkennen gibt.

Der Zivipolizist vom Kiez vielleicht...


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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