Frage:
Brief von Staatsanwaltschaft?
Aylin
2012-03-26 05:53:43 UTC
Gibt es irgendeine Möglichkeit zu verhindern das ein Brief der von der Staatsanwaltschaft kommt nicht an die hausadresse geliefert wird? Mit einem Postfach Vllt? Oder wenn man bei der Staatsanwaltschaft anruft? Brauche dringend nützliche Antworten.
Sechs antworten:
anonymous
2012-03-27 02:04:55 UTC
Die Dinger, gehen immer an die "Ladungsfähige Anschrift" der Protagonisten, die im Fokus von Ermittlungen stehen.



An die Anschrift auf der Arbeit, ist laut BGH möglich, wenn ein paar Parameter erfüllt sind. Siehe unten stehenden Text.



Die ladungsfähige Anschrift bezeichnet in Rechtsprechung und juristischer Literatur einen Wohnsitz oder, bei Unternehmern, eine Geschäftsanschrift nach Land, Ort, Postleitzahl und Straße, also eine Postanschrift, unter der eine Rechtspartei tatsächlich anzutreffen ist.

Die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift wird im Rechtsverkehr in verschiedenen Zusammenhängen gefordert, beispielsweise im Impressum einer Webseite nach § 5 Telemediengesetz oder im Handelsregister nach § 29 HGB, § 106 HGB, § 8 GmbHG und vergleichbaren Vorschriften. Das vereinfacht die Rechtsverfolgung für Geschäftspartner und Verbraucher.

Bei Erhebung einer Klage sind nach § 130 ZPO ladungsfähige Anschriften aller Parteien anzugeben. Das ermöglicht die Zustellung der Klage und vereinfacht die spätere Vollstreckung. Unter Umständen genügt auch die Angabe der Arbeitsstelle, nicht aber die eines Postfachs.



2. Als ladungsfähige Anschrift des Beklagten in der Klageschrift kann auch die Angabe seiner Arbeitsstelle genügen, wenn diese sowie der Zustellungsempfänger und dessen dortige Funktion so konkret und genau bezeichnet werden, daß von einer ernsthaften Möglichkeit ausgegangen werden kann, die Zustellung durch Übergabe werde gelingen - § 270 ZPO



Urteil des BGH vom 31.10.2000 – VI ZR 198/99



tm



Jeanne de la Tours.........wenn man nix weis, ist der Mund geschlossen zu halten, damit man anderen Usern keinen Schaden zufügt.
Rive Gauche
2012-03-26 13:00:10 UTC
Ja es gibt eine: Den Staatsanwalt anrufen, einen Termin vereinbaren, die Angelegenheit dort klären.

Allerdings hat das nur aufschiebende Wirkung, wenn Du Mist gebaut hast läßt es sich eh nicht verhindern, also ob der Brief jetzt kommt oder andere Briefe später ist egal, bekommen wirst Du sie eh.

Also beichte lieber zu Hause, sonst wird es immer schlimmer.
conny s
2012-03-26 12:55:24 UTC
Nein, normalerweise nicht
stefan1531
2012-03-28 11:58:14 UTC
nein, Du bekommst Post von der Staatsanwaltschaft an Deinen gemeldeten Wohnsitz zugestellt
?
2012-03-26 13:08:49 UTC
ja, wenn du dir auf die schnelle eine eigene wohnung suchst, und einen nachsendeantrag bei der post stellst, dann würd der brief direkt zu dir kommen. aber ich nehm mal an, dass du für sowas noch nicht alt genug bist. also vergiss einfach mal alle umgehungsversuche und beichte deinen eltern was du ausgefressen hast. irgendwann kommt es sowieso raus. so schlimm wirds schon nicht gleich werden. und wenn du mist gebaut hast, dann solltest du auch dazu stehen und jetzt nicht nach irgendwelchen ausflüchten suchen. genau soetwas macht nämlich einen mann aus. auch zu seinem mist zu stehen. und du möchtest doch gern ein richtiger mann sein und nicht nur mann spielen, oder?
waldi
2012-03-26 15:27:54 UTC
Werde nicht straffällig, dann bekommst Du solche Post nicht.

Hoffentlich bekommen Deine Eltern den Brief zu Gesicht,

dann hast Du bestimmt nichts gutes zu erwarten.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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